Hier die Bestandsaufnahme – momentan entwickeln wir die Vorgehensweise für eine ökonomische Sanierungsart, da hier erhebliche Wandausgleichs-arbeiten vor der Innendämmung vorgenommen werden müssen, leider aber der teilweise erhaltene Wandputz nicht tragfähig ist -trotzdem aber erhalten werden soll.
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Neue Infos zum Friedrich Engelshaus in Wuppertal
Im Rahmen der Trockenbauarbeiten haben wir die Schrägen bei neuen Balkenlagen mit Holzfaserdämmung gefüllt. Im Bereich von nicht mehr tragfähigen Altputzen wurde dann Schilfrohr als Putzträger „durchgeschossen“, um dann einen neuen Putzaufbau auf altem Balkenwerk befestigt ausführen zu können.
An Bestandswänden wurden die losen Putzschichten mit entfernt, Schilfrohr auf dem Balkenwerk angetackert und mit Lehmunterputz ausgeglichen.
Neues Projekt -Trockenbau in der Denkmalpflege
Das unter „Denkmal“ stehende Geburtshaus von Friedrich Engels wird vollständig restauriert. Wir dürfen seit Ende 2019 die Lehmbau und Trockenbauarbeiten ausführen. Entgegen der üblichen „Neubauausführungen“ werden hier die neuen Trockenbauwände auf einer Holzunterkonstruktion mit Strohbauplattenbeplankung erstellt. Diese Platten haben einen sehr hohen Schallschutz, hohe Druckfestigkeit und können auf Maß vorbestellt werden.
An den Außenwänden werden Wandheizungen auf Holzfaserplatten als Innendämmung ausgeführt. Um an den sehr krummen Außenwänden luftschichtfrei arbeiten zu können, wurde hier eine Holzunterkonstruktion montiert, welche bei der Dämmplattenmontage mit Holzleichtlehmschüttung trocken verfüllt wurde. Dieser Aufbau konnte gewählt werden, weil die Fassade mit Schiefer verkleidet ist und deshalb mit Feuchtebelastungen durch undichte Fachwerke nicht zu rechnen ist. (Foto 4)
Ausgleich von Wänden für eine Innendämmung
Generell ist bei einer Innendämmung auf eine luftschichtfreie Verklebung das allerwichtigste, das sonst Kondensat hinter der Konstruktion auftreten kann. Die notwendige Untergrundvorbehandlung gestaltet sich vor allem in Fachwerkhäusern schwierig, weil meistens die Stein- und Balkeneben verspringt. (Bild 1)
Am Projekt „Gut Rödinghausen“ mussten bis zu 8cm ausgeglichen werden, was mit Putzmörtel viel zu lange Trocknungszeiten bedeutet hätte. Sinnvolle Alternative hierzu war eine gestampfte „Holzlehmschüttung“, welche hinter einem Schilfrohrträger eingebracht wurde. (Bild 2+3)
Hierdrauf wurden dann die Holzfaserdämmplatten verklebt, eine Wandheizung montiert und dann mit Lehmmörtel verputzt. Dieser Aufbau stellt sich diffusionsoffen dar, wobei trotzdem die normale Feuchtebelastung von außen bei balkensichtigen Fachwerken berücksichtigt.
Hohe Steuervorteile bei Sanierungen ab 2020.
Der Bundesrat hat eine neue Sanierungsförderung ab 01.01.2020 beschlossen, was Steuerbegünstigungen bis zu 40.000 € ausmachen kann.
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden ab 1. Januar 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren steuerlich absetzbar sein. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und 50 Prozent der Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung, max. 40.000 Euro über drei Jahre verteilt.
Welche energetischen Sanierungen werden steuerlich gefördert?
Gefördert werden energetische Maßnahmen an zu „eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden“. Zu den energetischen Maßnahmen gehört die im Gesetz an erster Stelle genannte Wärmedämmung von Wänden. Damit sind sowohl die Außendämmung (Wärmedämm-Verbundsystem) als auch eine mögliche Innendämmung gemeint.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Muss das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre sein.
Die Sanierungsmaßnahmen müssen zudem von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die korrekte Umsetzung der Maßnahmen bescheinigen und eine ordentliche Rechnung dafür ausstellen muss. Für die Bescheinigung wird die Finanzverwaltung künftig ein amtlich vorgeschriebenes Muster erstellen, um eine bundeseinheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten.
Selbstverständlich muss der Steuerpflichtige, solange er die Ausgaben geltend macht, auch selbst in dem Objekt wohnen.
Wie lange gilt das Förderangebot?
Das Förderangebot gilt für energetische Modernisierungsmaßnahmen, mit denen nach dem 31.Dezember 2019 begonnen wurde und die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.
Beginn ist bei Maßnahmen zur Wärmedämmung in der Regel der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung.
Die Anforderungen, die mit der energetischen Modernisierungsmaßnahme erfüllt werden müssen, sind in einer Verordnung geregelt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?? Dann melden Sie sich gerne bei uns, wir beraten Sie gerne.